Entsorgung von Elektrogeräten
KUNDENINFORMATION NACH §19A ELEKTROG
Ökologisches Bewusstsein ist in unserer Vision verankert. Wir erfüllen die Verpflichtungen der Europäischen WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) und des ElektroG.
Wir als Hersteller von gewerblichen Kühlgeräten bieten die Möglichkeit an, gewerbliche genutzte Altgeräte (B2B) der Marke FOSTER fachgerecht zu entsorgen. Es besteht keine Verpflichtung für den Endnutzer zur Rückgabe des Altgeräts. Die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts kann vom Endnutzer selbst durchgeführt werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Elektrogeräten weist auf eine separate Sammlung von Elektroaltgeräten hin und bedeutet, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Löschen personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät in der Eigenverantwortung des Endnutzers liegt.
Die Rücknahme bezieht sich auf Altgeräte, die nach dem 15. August 2018 von uns in Verkehr gebracht wurden (ElektroG §3 Nummer 4 Absatz c).
Wünscht der Endnutzer eine Rücknahme von uns, kann er dies durch Ausfüllen des folgenden Formulars bei uns anfragen:
Ohne das vollständig ausgefüllte Formular können wir die Anfrage nicht bearbeiten. Nach Prüfung der Angaben im Formular erhält der Endnutzer ein Angebot zur Rücknahme. Die Rücknahme erfolgt entweder durch den FOSTER Service oder durch einen von uns beauftragten Dritten.
Sollten Sie weitere Einzelheiten wünschen, wenden Sie sich bitte an: info@foster-de.com
Anfrage zur rücknahme und entsorgung von B2B-elektroaltgeräten
Bitte je altgerät ein formular ausfüllen und absenden.